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Mieterselbstauskunft – Das sollten Vermieter wissen

Mieterselbstauskunft – Das sollten Vermieter wissen

Mieterselbstauskunft Vermieterwissen unzulässige Fragen
Zuletzt aktualisiert am 27.04.2021

Die Mieterselbstauskunft bietet Vermietern vor Abschluss eines Mietvertrages nützliche Informationen über den Mieter. Doch nicht alle Fragen an den Mieter sind zulässig. Was Sie als Vermieter beachten sollten.

Informationen über den künftigen Mieter einholen

Die Einholung einer Mieterselbstauskunft ist für Sie als Vermieter eine gute und einfache Möglichkeit, grundlegende Informationen über einen künftigen Mieter zu erfahren.

Wir empfehlen unseren Mitgliedern im VermieterVerein e.V. grundsätzlich, bei Anbahnung eines Mietverhältnisses eine Mieterselbstauskunft einzuholen.

Das passende Muster einer Selbstauskunft steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Mieterselbstauskunft – Unzulässige Fragen an den Mieter

Doch nicht alle Fragen an einen potentiellen Mieter sind im Rahmen der Mieterselbstauskunft zulässig. Nach der Rechtsprechung sind das Interesse des Vermieters, bereits vorvertraglich Informationen über den Mieter zu erlangen und das Interesse des Mieters am Schutz seiner persönlichen Daten grundsätzlich gegeneinander abzuwägen.

Demnach hat der Vermieter nur insoweit ein Fragerecht, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schützenswertes Interesse an der Beantwortung seiner Frage besitzt.

Die unrichtige Beantwortung rechtfertigt dann eine Kündigung, wenn die Frage zulässigerweise gestellt worden ist und eine wesentliche Bedeutung für den Bestand des Mietverhältnisses hat. Die zulässigen Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten, ansonsten kommt eine Kündigung durch den Vermieter in Betracht. Vor Bezug des Mietobjektes ist unter Umständen sogar eine Anfechtung des bereits abgeschlossenen Mietvertrages möglich.


Zulässig sind insbesondere folgende Fragen an den Mieter: 

  • Identität des Mieters (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Arbeitgeber
  • Beruf
  • Bonität
  • Gehaltsabrechnungen
  • Haustiere
  • Vorvermieter


Unzulässig sind u.a. folgende Fragen an den Mieter: 

  • Schwangerschaft
  • Familienplanung bzw. Kinderwunsch
  • Religion
  • Krankheiten
  • Vorstrafen
  • Politische Gesinnung
  • Aufenthaltsberechtigung
  • sexuelle Orientierung
  • Hobbies

  • Tipp: Sind Sie sich unsicher, ob die von Ihnen geforderte Auskunft an einen potentiellen Mieter zulässig ist? Wenden Sie sich hier an unsere Mietrechtsexperten.